Der Rückbau oder Abbruch von Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen in Rheinland-Pfalz ist an strenge behördliche Auflagen gebunden.
Hier geht nicht, mal eben einen Bagger bestellen und weg damit...
Die baulichen Anlagen müssen vor dem Abbruch auf Bau- und Schadstoffe untersucht werden. Diese werden in einem sogenannten Schadstoffkataster erfasst.
Die Erstellung eines Schadstoffkatasters wird in Rheinland-Pfalz in der Regel behördlich gefordert für die Genehmigung des Abbruchs der baulichen Anlage.
Ein Schadstoffkataster ist wichtig für die spätere Entsorgung der Bau- und Schadstoffe.
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